Coronavirus: Aktuelle Maßnahmen
Seit gestern gelten wieder verschärfte Corona-Regeln (bis vorerst 16. April):
- Maskenpflicht gilt an öffentlichen Orten (indoor), in Verkehrsmitteln, im Handel, bei körpernahen Dienstleistungen, in Hotels, in Sportstätten (außer bei der Sportausübung), bei der Arbeit, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen.
- In der Gastronomie darf die Maske auf dem Platz abgenommen werden.
- Ausnahmen gibt es für künstlerische Darbietungen oder Proben in fixer Zusammensetzung, etwa Theatergruppen, Chöre und Blasmusikensembles.
- Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Personen und ohne fixe Sitzplatzzuteilung können die Veranstalter:innen zwischen Maskenpflicht und 3-G-Regel wählen. Auch in der Nachtgastronomie wird es diese Wahlmöglichkeit geben. Bei Events ab 100 Personen mit zugewiesenen Sitzplätzen (Theater, Oper, Kino etc.) ist die FFP-2-Maske Pflicht.
- Für Zusammenfkünfte ab 50 Personen: COVID-19-Beauftragte und -Präventionskonzept.
- keine Ausgangsbeschränkungen
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