Das Behindertengleichstellungsgesetz
...hat das Ziel, Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung zu beseitigen oder zu verhindern1. Um auch Menschen mit Behinderungen eine ungehinderte Teilnahme zu ermöglichen, müssen bauliche oder organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Ein Inklusionskonzept kommt aber nicht allein Rollstuhlfahrer:innen oder Menschen mit Hör- und Sehbehinderung entgegen, sondern bringt auch Vorteile für Eltern mit Kinderwägen oder für ältere Menschen, etwa mit Rollatoren. Als Ziel sollten möglichst alle Stationen einer Veranstaltung für Menschen mit Behinderungen in gleicher Weise nutzbar sein.
Binde bereits in der Planungsphase Menschen mit Behinderung oder Institutionen ein, die sich mit Barrierefreiheit beschäftigen (z.B. ÖZIV). Ernenne für die Veranstaltung eine Kontaktperson für Menschen mit Behinderung und kommuniziere den Kontakt.
Tipps zur Erfüllung der Kriterien:
Auch wenn Barrierefreiheit bei einem Green Event Tirol basic (noch) nicht notwendig ist, achte, wenn möglich auf folgendes:
- Wähle einen barrierefreien Veranstaltungsort
- Achte auf genügend breite Zwischenräume und Gänge für Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen
- Ein barrierefreies WC ist zugänglich und beschildert
- Veröffentlichung eines Access statements (Selbstbeschreibung zur Barrierefreiheit) konkret für die Veranstaltung oder allgemein für den Veranstaltungsort
- Falls es eine Anmeldung zur Veranstaltung gibt, kann konkreter Unterstützungsbedarf abgefragt werden (Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher, Rollstuhlplatz oder technischen Hilfsmitteln)
- Es muss eine klare Ansprechperson mit Kontaktdaten für Rückfragen kommuniziert werden (auch bei einem GET basic)
Barriere-Check
Barrierefreiheit ist essentiell für 10 Prozent der Bevölkerung, notwendig für 40 Prozent der Bevölkerung und komfortabel für 100 Prozent der Bevölkerung. Von einem hindernisfreien Umfeld profitieren alle Menschen.
Mit dem kostenlosen Barriere-Check von der Wirtschaftskammer Österreich und dem ÖZIV – Bundesverband für Menschen mit Behinderungen kannst du deine Veranstaltungslocation selbst überprüfen und herausfinden welche Themen in Bezug auf die Barrierefreiheit relevant sind. Der Check liefert eine erste Einschätzung und und Hinweise zu baulichen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Verbesserung der Barrierefreiheit beitragen können.
Professionelle Einzelberatungen für Veranstalter:innen und / oder Veranstaltungslocations bietet unser Servicepartner ÖZIV - Landesverband Tirol.
Second Best Lösungen
Ist ein barrierefreier Zugang nicht gegeben, kann dieser zumindest temporär geschaffen werden. Man spricht in diesem Fall zwar nicht von Barrierefreiheit, aber teilweise kann trotzdem eine Verbesserung erzielt werden. Um temporären Zugang zu schaffen, können vom ÖZIV diverse Hilfsmittel ausgeliehen werden:
- 4.1: mobile Kunststoff-Rampen, mit welchen Schwellen bis zu 10 cm überwunden werden können
- 4.2: Teleskop-Schienen-Rampen
- 2.1: Treppensteiger (externe Unterstützung notwendig)
Vertiefende Informationen
Themenrelevante Kontakte
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ÖZIV - Landesverband Tirol (Innsbruck)
Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung - Beratungsstelle für Barrierefreiheit
- office@oeziv-tirol.at
- +43 (0) 512 571983
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Vermittlungszentrale Schriftdolmetschen (Innsbruck)
Beratungsstelle: Unsere Angebote richten sich an Gehörlose, Schwerhörige und CI-Träger, aber auch an deren Angehörige und das unterstützende Umfeld, Institutionen (Vereine, Schulen, Kindergärten, …) und Interessierte (jeder!). Alle unsere Mitarbeiter sind gebärdensprachkompetent
- vermittlung@gehoerlos-tirol.at
- +43 (0) 512 580 8004
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v-Ohr-laut
Interessensvertretung von und mit Menschen mit Hörbehinderungen.
Verleih von Höranlagentechnik (Induktionsanlagen)- office@v-ohr-laut.at
- 0660 5234056