None

Öffnungsschritte in Sicht

26. April 2021

Die Mitteilung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz brachte erfreuliche Neuigkeit. Nicht nur die Gastronomie profitiert von den geplanten Öffnungsschritten, auch die Event- und Kulturbranche, die Freizeitwirtschaft oder etwa die Beherbergungsbetriebe sollen ab dem 19. Mai wieder langsam hochgefahren werden.

Um die Sicherheit für Personal und Gäste zu gewährleisten, hat sich die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten ein ganzes Bündel an Maßnahmen überlegt. Wir sagen euch, was Veranstalter_innen zu beachten haben:

Die FFP2-Maske und der 2-Meter-Abstand zwischen Personen ist uns allen mittlerweile bekannt und wird uns auch auf Veranstaltungen weiterhin begleiten. Neben einer Registrierungspflicht für alle Gäste kommt auch das Prinzip der Zugangstests zur Verwendung, dass die meisten Menschen wohl schon vom Friseurbesuch oder dem Schifahren kennen. Daneben benötigt jede Veranstaltung ein COVID-Präventionskonzept sowie eine_n COVID-Beauftragte_n.

Bei entsprechender Größe des Veranstaltungsortes wird es möglich sein, dass bis zu 1500 Personen im Innenbereich und sogar bis zu 3000 Personen im Außenbereich teilnehmen können, wenn entsprechend viele Sitzplätze zugewiesen werden können und zwischen den Plätzen jeweils ein Sitzplatz frei bleibt. Veranstaltungsorte mit festen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50 % ausgelastet werden. Sind keine Sitzplätze für die Veranstaltung vorgesehen, dürfen maximal 50 Gäste daran teilnehmen, egal ob im Innen- oder Außenbereich.

Tochter und Vater mit Mund Nasen Schutz im Theater

Zudem sind Events ab 11 Personen anzeigepflichtig, bereits ab einer Größe von 51 Personen benötigt die Veranstaltung eine Bewilligung der Gesundheitsbehörde.
Analog zur Gastronomie wird auch die Verpflegung geregelt: Gästegruppen an einem Tisch dürfen outdoor maximal aus 10 Personen bestehen, indoor dürfen sich nur bis zu 4 Personen einen Tisch teilen. In geschlossenen Räumen dürfen ausgegebene Speisen und Getränke außerdem nur sitzend konsumiert werden. Und egal ob im Theater, auf dem Konzert, im Sportstadion oder im Restaurant. Um 22 Uhr setzt die Sperrstunde ein, dann ist es für alle Zeit, nach Hause zu gehen.

 

nach oben