Gute Neuigkeiten für die Veranstaltungsbranche! Aufgrund der niedrigen Infektionszahlen können ab dem 01. Juli fast alle Corona Beschränkungen fallengelassen werden. Die geplanten Öffnungsschritte der Bundesregierung lassen Veranstaltungen ohne Besucher-Obergrenzen zu. In der Gastronomie fallen die Sperrstunde und die Maskenpflicht. Voraussetzung für den Zutritt zu Gastronomie, Hotellerie, Freizeiteinrichtungen, Kulturbetriebe, Messen und Sportstätten ist die 3-G-Regel („geimpft, getestet, genesen“).
Bitte beachten:
- Ab 100 Personen sind Zusammenkünfte anzeigepflichtig
- Ab 500 Personen müssen Zusammenkünfte bewilligt werden
- Grundsätzlich gibt es keine Höchstgrenzen und Kapazitätsbeschränkungen
Ab 100 Personen ist seitens der Teilnehmer_innen ein 3G-Nachweis vorzuweisen, welcher von den Verantwortlichen zu überprüfen ist. Dieser hat weiterhin ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen und eine:n COVID-19-Beauftragte_n zu bestellen.
Die Testpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren
Mund-Nasenschutz & FFP2-Masken
An öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Kundenbereichen von Betriebsstätten (z.B. Handel, sonstige Dienstleistungen) sowie in Museen ist in geschlossenen Räumen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
Also ab ins Freie und den ScreenEvent gegen einen GreenEvent tauschen! Die aktuellen Veranstaltungen findet ihr in unserem Veranstaltungskalender.