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GreenEvent statt ScreenEvent!

18. Juni 2021

Kartenbasis: BEV, Umsetzung: BMSGPK; CC BY-SA 4.0

Gute Neuigkeiten für die Veranstaltungsbranche! Aufgrund der niedrigen Infektionszahlen können ab dem 01. Juli fast alle Corona Beschränkungen fallengelassen werden. Die geplanten Öffnungsschritte der Bundesregierung lassen Veranstaltungen ohne Besucher-Obergrenzen zu. In der Gastronomie fallen die Sperrstunde und die Maskenpflicht. Voraussetzung für den Zutritt zu Gastronomie, Hotellerie, Freizeiteinrichtungen, Kulturbetriebe, Messen und Sportstätten ist die 3-G-Regel („geimpft, getestet, genesen“).

Bitte beachten:

  • Ab 100 Personen sind Zusammenkünfte anzeigepflichtig
  • Ab 500 Personen müssen Zusammenkünfte bewilligt werden
  • Grundsätzlich gibt es keine Höchstgrenzen und Kapazitätsbeschränkungen

Ab 100 Personen ist seitens der Teilnehmer_innen ein 3G-Nachweis vorzuweisen, welcher von den Verantwortlichen zu überprüfen ist. Dieser hat weiterhin ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen und eine:n COVID-19-Beauftragte_n zu bestellen.

 

Testpflicht

Die Testpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren

Kontaktdatenerhebung

Die Kontaktdaten von Besucherinnen und Besuchern werden bis einschließlich 22. Juli in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, nicht-öffentlichen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Zusammenkünften mit mehr als 100 Personen erhoben.

Mund-Nasenschutz & FFP2-Masken

An öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Kundenbereichen von Betriebsstätten (z.B. Handel, sonstige Dienstleistungen) sowie in Museen ist in geschlossenen Räumen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

Also ab ins Freie und den ScreenEvent gegen einen GreenEvent tauschen! Die aktuellen Veranstaltungen findet ihr in unserem Veranstaltungskalender.

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