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Förderung: Klimafitte Kulturbetriebe

29. November 2022

„Klimafitte Kulturbetriebe“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS), in Kooperation mit und gemanagt vom Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung. Das Programm ist dotiert aus Mitteln aus dem Aufbau- und Resilienzfonds der Europäischen Union – NextGenerationEU.

Das Ziel des Programmes Klimafitte Kulturbetriebe ist die Ökologisierung im Kunst- und Kulturbereich voranzutreiben und Nachhaltigkeit im Kunst- und Kulturbereich zu fördern. Die Maßnahmen sollen zur Senkung von CO2-Emissionen im Kunst- und Kulturbetrieb beitragen und Kulturbetriebe als öffentlichkeitswirksame Vorbilder für Klimaschutzmaßnahmen etablieren. Gefördert werden folgende ökologische Vorhaben zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen in allen zu einem Kunst- und Kulturbetrieb zugehörigen Gebäuden in Österreich:

  • Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung
  • Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emmissionen

Vorgesehen sind zwei Ausschreibungszeiträume, in welchen Förderansuchen eingebracht werden können. Die Unterlagen müssen fristgereicht eingereicht werden, um berücksichtigt zu werden. Das Ansuchen muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht einlangen.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Leitfaden Klimafitte Kulturbetriebe und in den Häufig gestellen Fragen (FAQs). Die Einreichung der Antragsunterlagen ist online unter dem Link für die Online-Einreichung möglich. 

Die Termine für die Ausschreibungen sind:

1. Ausschreibung
Start: 15.10.2022  
Ende: 15.03.2023, 24:00 Uhr  

2. Ausschreibung  
Start: 16.03.2023, 00:00 Uhr    
Ende: 29.09.2023, 12:00 Uhr  

Die Maßnahmen müssen innerhalb von 2 Jahren nach dem jeweiligen Ausschreibungsende fertig umgesetzt werden. Die Maßnahmen müssen jedenfalls bis spätestens 31.12.2025 fertig umgesetzt werden.

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