Was muss ich beachten?
Als Veranstalter_in trägst du die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, aber gerade die Umsetzung und Kontrolle des Jugendgesetzes ist oft schwierig. Zu beachten sind die vorgegebenen Ausgehzeiten für Jugendliche, Ausschank, Verkauf und Weitergabe von alkoholischen Getränken, sowie der Verkauf von Tabakwaren. Es ist wichtig, dass du bereits im Eingangsbereich auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hinweist: Plakat Tiroler Jugendgesetz
Am besten kontrollierst du bereits im Eingangsbereich das Alter der Besucher_innen und sorgst für entsprechende Kennzeichnung. Das Land Tirol stellt für Veranstaltungen finanziell geförderte Jugendschutzbänder zur Kontrolle des Alkoholausschankes, der Ausgehzeiten und des Rauchens zur Verfügung.
Alkohol
Auf Getränkekarten sollten alkoholische Getränke mit entsprechenden Altersangaben gekennzeichnet werden. Weite doch dein Angebot aus und serviere die beliebtesten alkoholischen Getränke und Cocktails auch in alkoholfreien Versionen zu einem günstigeren Preis. Bei starken alkoholischen Getränken sollte zudem ein Glas Wasser automatisch mitserviert werden.
Bezugsquellen und Kontakte
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kontakt+co Suchtprävention Jugendrotkreuz (Innsbruck)
Tiroler Fachstelle für Suchtvorbeugung
- office@kontaktco.at
- +43 (0) 512 585730
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Land Tirol, Abtl. Gesellschaft und Arbeit (Innsbruck)
Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Fachbereich Familien, Frauen und Gleichstellung, Integration, Jugend und SeniorInnen
- gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at
- +43-512-508807804