Was wird ausgezeichnet?
Wird die Veranstaltung oder die Organisation ausgezeichnet?
Mit einem der Logos von GREEN EVENTS TIROL werden jene Veranstaltungen ausgezeichnet, für die rechtzeitig eine Checkliste eingereicht wurde und die eine positive Bewertung erhalten haben.
Die Auszeichnung ist für diese eine Veranstaltung gültig, das Logo zur Bewerbung darf für die eingereichte Veranstaltung verwendet werden. Für eine neuerliche Auszeichnung einer Veranstaltung muss erneut eine Checkliste eingereicht werden.
Dies liegt daran, dass sich häufig Umstände ändern, neue Partner:innen oder Programmpunkte hinzukommen, neue Mitarbeiter:innen beteiligt sind oder auch, dass sich von Jahr zu Jahr die Nachhaltigkeitsmaßnahmen verbessern und die nächste Auszeichnungsstufe angestrebt wird.
Ein erfolgreich durchgeführtes GREEN EVENT TIROL basic kann im zweiten Jahr als GREEN EVENT TIROL ausgezeichnet werden, im dritten Jahr dann sogar als GREEN EVENT TIROL star. Das macht eine neuerliche Prüfung für jede der Veranstaltungen erforderlich.
Welche Veranstaltungen können Green Event werden?
Jede Veranstaltung, unabhängig von Thema, Größe oder Veranstalter:in kann sich prinzipiell um eine Auszeichnung bewerben.
Ausgenommen sind Veranstaltungen die dem Klima- und Umweltschutzgedanken nicht entsprechen.
Grundsätzlich gilt, dass jede Veranstaltung „nachhaltig“ gestaltet werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private oder öffentliche, eine Kultur- oder Sportveranstaltung oder eine wissenschaftliche Tagung handelt. Dementsprechend können auch alle Veranstalter:innen das kostenlose Beratungsservice von GREEN EVENTS TIROL in Anspruch nehmen.
Bewirbt sich ein Veranstalter oder eine Veranstalterin zum ersten Mal um eine Auszeichung, kann grundsätzlich nur die erste Auszeichnungsstufe GREEN EVENT TIROL basic erreicht werden.
Nach der erfolgreichen Durchführung einer GREEN EVENT TIROL basic Veranstaltung kann im zweiten Jahr eine Auszeichnung als GREEN EVENT TIROL angestrebt werden. Im mehrstufigen Auszeichnungsverfahren ist vorgesehen, dass die höchste Anerkennung, der sogenannte GREEN EVENT TIROL star frühestens beim dritten Mal erreicht werden kann. Die rechtzeitige Planung und Einreichung der Checkliste ist bei allen Auszeichnungsstufen maßgebend.
Das Ausfüllen des Maßnahmenkataloges kommt einer Verpflichtung gleich, die angegebenen Maßnahmen mit bestem Wissen und Gewissen umzusetzen.
Wann und wo melde ich mich an?
Anmeldung der Veranstaltung
Interessierte Veranstalter:innen nehmen zu Beginn der Veranstaltungsplanung Kontakt mit dem Team von GREEN EVENTS TIROL auf. Im Rahmen einer Erstinformation werden Veranstalter:innen über die voraussichtlichen Erfordernisse, die einzuhaltenden Mindestkriterien und den Ablauf der Auszeichnung informiert. Gerne werden Fragen beantwortet und Ideen zur Green Event Gestaltung besprochen. Wir bieten auch kostenlose Beratungsgespräche, Workshops und Schulungen vor Ort an.
Mit einem der Logos von GREEN EVENTS TIROL werden jene Veranstaltungen ausgezeichnet, für die rechtzeitig eine Checkliste eingereicht wurde und die eine positive Bewertung erhalten haben. Rechtzeitig bedeutet jedenfalls VOR Erstellung der Druckwerke!
Wird die Einhaltung der Kriterien kontrolliert?
Ja, die Einhaltung der Maßnahmen wird stichprobenartig kontrolliert.
Mit der Einreichung deiner Checkliste verpflichtest du dich zur Umsetzung der von dir angegeben Kriterien. Da die Entscheidung zur Ausrichtung einer Veranstaltung als Green Event eine freiwillige ist, vertrauen wir grundsätzlich auf die Korrektheit und Einhaltung deiner Angaben.
Zur Qualitätssicherung der Marke GREEN EVENTS TIROL werden jedoch stichprobenartig Veranstaltungsbesuche unternommen. Dem Team von GREEN EVENTS TIROL ist auf Anfrage ein Zugang zur Veranstaltung zu ermöglichen.
Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der angegebenen Kriterien?
Bei Nicht-Einhaltung zugesicherter Kriterien und je nach Schädigung des Ansehens der Marke GREEN EVENTS TIROL treffen auf die Folgeveranstaltung desselben Veranstalters oder derselben Veranstalterin folgende Maßnahme zu:
- bei einer Wiedereinreichung: Wiederholung der im Vorjahr eingereichten Stufe
- bei Veranstaltungen der 2. oder 3. Auszeichnungsstufe: keine offizielle Auszeichnung oder
- keine Einreichung für betroffene Veranstaltungen mehr möglich
Eine entsprechende Entschließung erfolgt in Absprache mit allen Partner:innen der Initiative sowie dem Fördergeber Land Tirol.
Rechtliche Grundlagen
Öffentliche Veranstaltung
Eine Veranstaltung ist öffentlich:
- wenn sie Personen zugänglich ist, die von den Veranstalter:innen nicht persönlich geladen wurden
- wenn sie gegen Entgelt zugänglich ist oder zur Erzielung eines sonstigen wirtschaftlichen Vorteiles durchgeführt wird, gleichgültig für welchen Zweck dieser bestimmt ist
- wenn sie von einer Vereinigung für ihre Mitglieder durchgeführt wird, wobei die Mitgliedschaft nur zum Zweck der Teilnahme an der Veranstaltung, allenfalls verbunden mit der Leistung eines Beitrages, erworben wird
Meldepflichtige Veranstaltung
Als Veranstalter:in einer meldepflichtigen Veranstaltung bist du dafür verantwortlich, sämtliche Rechtsvorschriften wie das Tiroler Veranstaltungsgesetz (Meldepflichten, Namhaftmachung einer verantwortlichen Person, Zustimmung des/r Verfügungsberechtigten usw.), die jeweilige Marktordnung sowie das Gewerbe-, Gesundheits-, Lebensmittel-, Wasser- und Abfallrecht einzuhalten, sowie fällige Abgaben und Steuern (z.B.: AKM, Kriegsopferabgabe, Vergnügungssteuervorschreibung) ordnungsgemäß abzuführen (vertiefende Informationen siehe unten).
Anmeldung Stadt Innsbruck
In der Stadt Innsbruck sind öffentliche Veranstaltungen beim
Stadtmagistrat schriftlich anzumelden. Liegt eine vollständige Anmeldung vor, so darf mit der Veranstaltung begonnen werden, wenn die zuständige Behörde die Durchführung der Veranstaltung nicht spätestens vier Tage vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung mit Bescheid untersagt.
Wird die Veranstaltung nicht untersagt, so hat die Behörde darüber eine Bescheinigung auszustellen (Checkliste für Veranstalter:innen in der Stadt Innsbruck siehe unten - vertiefende Informationen).
Anmeldung Tiroler Gemeinde
Öffentliche Veranstaltungen sind beim/bei der Bürgermeister:in der Gemeinde, in der die Veranstaltung durchgeführt werden soll, schriftlich anzumelden.
Erstreckt sich die Veranstaltung auf das Gebiet mehrerer Gemeinden eines politischen Bezirkes, ist diese bei der
Bezirkshauptmannschaft schriftlich anzumelden. Wenn sich das Gebiet auf mehrere politische Bezirke erstreckt, muss die Anmeldung bei der
Landesregierung erfolgen.
Liegt eine vollständige Anmeldung vor, so darf mit der Veranstaltung begonnen werden, wenn die zuständige Behörde die Durchführung der Veranstaltung nicht spätestens vier Tage vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung mit Bescheid untersagt.
Wird die Veranstaltung nicht untersagt, so hat die Behörde darüber eine Bescheinigung auszustellen.
Anmeldefristen
- bei Großveranstaltungen (ab 1.500 Personen) spätestens sechs Wochen
- bei allen anderen Veranstaltungen (weniger als 1.500 Personen) spätestens vier Wochen
Vertiefende Informationen + Kontakte
Bezugsquellen und Kontakte
-
AKM Geschäftsstelle Tirol (Innsbruck)
AKM und austro mechana sind Dienstleister für Musikurheber und Musiknutzer.
- +43 50717-19000
-
Stadt Innsbruck: MA II (Innsbruck)
- post.veranstaltungen@innsbruck.gv.at
- +43 512 5360-4400